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26. Okt.. 2023

Wegfall des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

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auf Grund der Änderung des „Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ vom 8. Oktober 23, entfällt der Kinderreisepass zum 01.01.2024 vollständig!

Ab dem 01.01.2024 ist auch für Kinder und Minderjährige ein Personalausweis oder Reisepass für eine Grenzüberschreitung Pflicht. Beachten Sie dies bei Ihrer Reiseplanung

 

Welches Dokument Sie für das jeweilige Land benötigen erfahren Sie beim Auswertigen Amt unter www. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

 

Hinweis: Kinderreisepässe, deren Geltungsdauer noch über den 01.01.2024 hinausreichen, behalten bis zum regulären Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das jeweilige Kind noch eindeutig identifiziert werden kann!

 

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Bürgerbüro der VG Furth

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