11. Okt.. 2018

B 299 – Planfeststellungsverfahren wird eröffnet

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Die Regierung von Niederbayern hat auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Landshut für den Neubau der Ortsumgehung Weihmichl das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen können in den Gemeinden Furth und Weihmichl (Verwaltungsgemeinschaft Furth) sowie im Markt Altdorf eingesehen werden. Ort und Zeit der Auslegung werden ab 15.10.2018 bekanntgemacht.

Die Auslegung beginnt zum 23.10.2018 und endet am 23.11.2018. Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen im Rathaus der VG Furth, Am Rathaus 6, 84095 Furth öffentlich eingesehen werden.

Hintergrund:
Die Bundesstraße 299 führt von Neumarkt in der Oberpfalz über Neustadt an der Donau und Landshut nach Altötting. Sie verbindet die Industrie- und Raffineriezentren bei Ingolstadt und Neustadt an der Donau mit dem südostbayerischen Raum mit dem Chemiedreieck Altötting-Burghausen-Töging. Nördlich von Landshut übernimmt die B 299 neben der Anbindung an den Wirtschaftsstandort Landshut insbesondere auch eine wichtige Zubringerfunktion zu den Autobahnen A 92 und A 93.Bei der letzten amtlichen Straßenverkehrszählung im Jahr 2015 wurden auf der B 299 zwischen Arth und Weihmichl 8 700 Kfz pro Tag gezählt. Der Anteil des Schwerverkehrs ist mit 1 140 Kfz pro Tag hoch. Südlich des Planvorhabens ergab die Verkehrszählung 2015 auf der B 299 bei Pfettrach sogar 17 300 Kfz pro Tag (Schwerverkehr 1 780 Kfz pro Tag). Ein Teil dieses Verkehrs zweigt bei Arth in Richtung Furth auf die St 2049 ab.Die Bundesstraße 299 ist zwischen Landshut und Neustadt an der Donau auf weite Strecken bereits entsprechend den verkehrlichen Anforderungen ausgebaut. Unzureichend ist aber der etwa zehn Kilometer lange Abschnitt zwischen Arth und Oberneuhausen. Die Bundesstraße führt dort durch die Ortschaften Arth, Weihmichl sowie Unter- und Oberneuhausen und das hohe Verkehrsaufkommen sowie der Schwerverkehr verursacht erhebliche Immissionen und beeinträchtigt die Wohn- und Aufenthaltsqualität stark. Wegen der unsteten Linienführung der B 299 mit zwei fast rechtwinkeligen Kurven in Weihmichl, den zu geringen Fahrbahnbreiten und fehlender beziehungsweise zu schmaler Geh- und Radwege sowie den vorhandenen zahlreichen Einmündungen und Kreuzungen, entspricht die Straße nicht mehr den Anforderungen an eine leistungsfähige Straßenverbindung. Die Verkehrssicherheit ist stark beeinträchtigt.Das Staatliche Bauamt Landshut plant deshalb, die Ausbaulücke zwischen Arth und Oberneuhausen in zwei Bauabschnitten zu schließen. Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsantrags ist der 4,9 Kilometer lange Neubau der Ortsumgehung von Weihmichl zwischen Arth und der Anbindung an die Bestandstrasse westlich von Weihmichl. Die Weiterführung bis Oberneuhausen ist in einem weiteren Bau- beziehungsweise Planfeststellungsabschnitt vorgesehen.Die Plantrasse schwenkt bei Arth von der bestehenden B 299 ab und führt dann in einem weiten Bogen im Südwesten um Arth und Weihmichl herum. Zwischen Arth und Rannertshofen folgt die Plantrasse auf einer Länge von etwa zwei Kilometer der Bestandstrasse der St 2049. Mit der Bundesstraßenmaßnahme können damit in diesem Bereich auch die unzureichenden baulichen/verkehrlichen Straßenverhältnisse (unstete Gradientenführung, zahlreiche Einmündungen und Kreuzungen) im Zuge der ebenfalls stark belasteten Staatsstraße mit beseitigt und die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit spürbar verbessert werden.Mit dem Planvorhaben sollen die Orte Arth und Weihmichl nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet werden und für die Verkehrsteilnehmer soll eine sichere und leistungsfähige Straßenverbindung geschaffen werden. Die veranschlagten Gesamtkosten des Straßenbauvorhabens liegen einschließlich der Grunderwerbskosten bei zwölf Millionen Euro. Sie werden vollständig von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Die Planung kann auch auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern eingesehen werden.

Planunterlagen der Regierung von Niederbayern

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